Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FORGRESS Holding GmbH, Zum Burgstall 14, 88677 Markdorf (nachfolgend „HANERO") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Sparring, Mentoring, Organisationsentwicklung und verwandte Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HANERO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) HANERO erbringt Leistungen im Bereich Führungssparring, Mentoring, Teamentwicklung und Organisationsentwicklung. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsvereinbarung.
(2) Die Leistungen von HANERO stellen keine psychotherapeutische Behandlung, keine ärztliche Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung dar. HANERO übernimmt keine Heilversprechen.
(3) HANERO schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag), nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmige Bestätigung des Auftrags durch HANERO zustande. Als Textform gelten auch E-Mail und vergleichbare digitale Kommunikationswege.
§ 4 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Art, Umfang, Dauer und Ort der Leistungen werden in der Auftragsvereinbarung festgelegt. Sitzungen können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
(2) HANERO ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere für Analyse, Dokumentation und strategische Reflexion. Die inhaltliche Verantwortung für alle Empfehlungen und Ergebnisse verbleibt bei HANERO. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nicht ohne gesonderte Einwilligung an KI-Dienste übermittelt.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von HANERO und berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Auftragsvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Reisekosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern in der Auftragsvereinbarung vorgesehen.
§ 7 Terminabsagen und Stornierung
(1) Einzelne Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristigerer Absage wird die volle Vergütung für den Termin fällig.
(2) Bei laufenden Aufträgen (Mandat, Tragwerk) kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Bereits vereinbarte und durchgeführte Leistungen sind zu vergüten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Haftung
(1) HANERO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HANERO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) HANERO haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der umgesetzten Empfehlungen. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
§ 10 Geistiges Eigentum
(1) Alle von HANERO erstellten Materialien, Konzepte, Analysen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von HANERO, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Markdorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026